Hier das aktuelle Update (per 22.03.21) zur ASP-Entwicklung in unserem Landkreis MOL:
- 226 bestätigte Fälle
davon 2 Fälle außerhalb des mit festem Zaun eingegrenztem Gebiet (nördlich von Seelow)
sowie in Frankfurt (Oder)
- 211 abgegebene Stücke an Wildsammelstellen
- 37 entnommene Stücke in der zukünftigen „weißen Zone“
- 59 entnommene Stücke aus Saufängen
Auf Grund der Funde außerhalb der bisher geplanten „weißen Zone“ wurde eine erneute Präzisierung der Restriktionszonen erforderlich. Insofern wurde am 19.03.21 eine
veränderte Allgemeinverfügung (ASP) erlassen und im Amtsblatt 13 veröffentlicht. (siehe hier)
so wurden die Restriktionszonen angepasst und erweitert.
Gefährdetes Gebiet:
Alt Tucheband; Bleyen-Genschmar; Bliesdorf nur Metzdorf; Fichtenhöhe nur Carzig östlich der B 167; Golzow; Gusow-Platkow; Küstriner Vorland; Lebus; Letschin;
Lindendorf, nur Libbenichen und Dolgelin östlich der B 167; Märkische Höhe, nur Ringenwalde; Müncheberg, nur Jahnsfelde, Trebnitz, Obersdorf, Münchehofe,
Hermersdorf; Neuhardenberg; Neutrebbin, nur Wuschewier, Altbarnim sowie je teilweise Neutrebbin und Alttrebbin östl. der Straße Grube, Hauptstraße und L 34 sowie
Altlewin – östlich der L 34 und süd-westlich der
L 33 Podelzig; Reitwein; Seelow; Vierlinden; Zechin;
Das hier integrierte Kerngebiet umfasst nun die Städte und Gemeinden mit ihren Gemarkungen
und Gebieten:
Bleyen; Buschdorf; Friedrichsaue; Genschmar; Küstrin-Kietz; Langsow; Seelow, Werbig - Teile der Gemarkung Gorgast - entlang der Gemarkungsgrenze, in süd-westlicher
Richtung wie folgt begrenzt: ab Gemarkungsgrenze-Bahnstrecke, dieser folgend bis zur Gemarkungsgrenze Golzow); - Teile der Gemarkung Golzow, - in südlicher
Richtung wie folgt begrenzt: „An der Bahn Nord“ folgend, weiter „Seelower Straße“ weiter nord-westlich hinter der Wohnbebauung Golzow bis „Dammweg“, diesem südlich
folgend bis zur B 1 dieser westlich folgend bis zur südlichen Gemarkungsgrenze Seelow); - Teile der Gemarkung Gusow, ab Anschluss westliche Gemarkungsgrenze
Seelow weiter entlang der westlichen Gemarkungsgrenze Gusow bis zur B 167, dieser östlich folgend bis zur L 334, dieser folgend bis Straße „Karlshof“, dieser folgend bis
„Letschiner Hauptgraben“, diesem folgend bis Buschdorf; Teile der Gemarkung Rathstock - der Gemarkungsgrenze folgend, in nord-östlicher Richtung wie folgt begrenzt:
das süd-östliche Waldstück durchschneidend, ca. 550 m nördlich entlang der westlichen Waldkante, weiter westlich entlang des Feldweges Richtung Neu Manschnow, der
östlichen Ortslage Neu Manschnow folgend bis zum Graben am Bahnweg; - Teile der Gemarkung Zechin.- in südlich-östlicher Richtung wie folgt begrenzt: der „Buschdorfer
Straße“ folgend bis zum Abzweig „Lange Dorfstraße“, dieser folgend bis zur „Letschiner Chaussee“/“Hauptstraße“, dieser folgend bis zum Weg rechts hinter „Pommling“,
diesem nördlich folgend bis zur „Kienitzer Straße“, dieser nord-westlich folgend bis zur L 335/“Oderstraße“, dieser östlich folgend bis Sophienthal „Jesargraben“; - Teile der
Gemarkung Sophienthal: in westlicher Richtung wie folgt begrenzt: aus südlicher Richtung dem „Jesargraben“ folgend bis zum nördlichen Nebenarm, diesem folgend bis
zur „Oderstraße“ – Sydowswiese, weiter nördlich bis zum Oderdamm - Teile der Gemarkung Steintoch: südlich des „Letschiner Hauptgrabens“
Als Pufferzone wurden nun die Städte und Gemeinden mit ihren Gemarkungen und Gebieten festgelegt:
Bliesdorf nur Kunersdorf und Bliesdorf; Buckow; Falkenhagen; Fichtenhöhe nur Niederjesar, Alt Mahlisch, teilweise Carzig-westlich der
B 167; Garzau-Garzin; Lietzen; Lindendorf nur teilweise Libbenichen und Dolgelin je westlich der B 167, Neumahlisch, Sachsendorf Märkische Höhe nur Reichenberg und
Batzlow; Müncheberg nur Müncheberg; Eggersdorf b. Müncheberg und Hoppegarten bei Müncheberg; Neulewin; Neutrebbin nur die teilweise Neutrebbin und Alttrebbin je
westlich der Straße Grube, Hauptstraße und L 34, teilweise Altlewin – westlich der L 34 und nord-östlich der L 33; Oberbarnim; Oderaue nur Neuranft, Neuküstrinchen,
Neurüdnitz, Zäckericker Loose, Neuwustrow, Altwustrow, Altreetz, Altmädewitz, Neumädewitz; Prötzel nur Harnekop, Sternebeck, teilweise Prötzel – östlich der B 168 und
östlich der L 35; Rehfelde nur Werder; Reichenow-Möglin; Strausberg nur Hohenstein und Ruhlsdorf; Treplin; Waldsieversdorf; Wriezen nur Haselberg, Frankenfelde,
Schulzendorf, Lüdersdorf, Biesdorf, Rathsdorf, Wriezen, Jäckelsbruch, Eichwerder, Beauregard, Altwriezen; Zeschdorf;
Die Karte mit den festgelegten Restriktionszonen ist hier eingestellt: https://www.maerkisch-oderland.de/de/afrikanische-schweinepest/restriktionszonen-afrikanische-
schweinepest.html
Für die betroffenen Revierinhaber des gefährdeten Gebietes (incl. Kernzone) sind somit vor allem die unter Buchstabe
B, I, Ziffern 10-12 und 14, sowie B, II, Ziffern 4-88-10
und Revierinhaber der Pufferzone sind somit vor allem die unter Buchstabe C, Ziffern 1-3 und 8-10 der Allgemeinverfügung angeordneten Maßnahmen unbedingt zu
beachten.
Weiterhin ist die verpflichtende virologische Untersuchung aller erlegten Wildschweine außerhalb der Restriktionszonen angeordnet! Die Beprobung von Fall-
und Unfallwild (Tupferprobe) hat ebenfalls weiter uneingeschränkt zu erfolgen!
Die Abgabestellen: -für Schweißproben: in den bekannten Annahmestellen der Kreisverwaltung (Seelow, Strausberg und
Bad Freienwalde) sowie bei allen Tierärzten unseres Landkreises, welche
Trichinenproben annehmen.
-Nicht verwertetes Schwarzwild: (hier klicken: https://www.maerkisch-oderland.de/de/afrikanische-
schweinepest/abgabestelle-erlegtes-schwarzwild.html )
Die Untersuchungsergebnisse der eingereichten ASP-Proben werden hier veröffentlicht: https://www.maerkisch-oderland.de/de/afrikanische-
schweinepest/untersuchungsergebnisse.html
Derzeit wurde die Errichtung des elektrischen, sowie des Bau-Zaunes entlang der neuen Gebietskulisse bereits fertiggestellt.
Insgesamt wurden hier 100 km aufgestellt. Die Errichtung des festen Zaunes zur Bildung der zukünftigen „weißen Zone“ wird
fortgesetzt. Die Errichtung des festen Zaunbaus entlang der Oder erfolgt weiter planmäßig. Derzeit sind hier ca. 66 km Zaun gesetzt.
In diesem Zusammenhang möchte ich es nicht versäumen, auch unserer Verwaltung für die bisher geleisteten Anstrengungen, finanziellen Mitteln und Ressourcen zur
Eindämmung der Tierseuche-ASP zu danken!
Bitte wendet Euch mit Fragen, oder Hinweisen zur Seuchenbekämpfung gern an mich, oder an die für uns Jäger verantwortlichen Mitarbeiter der Kreisverwaltung:
Herr Ivo Tank
Tel.: 0172 150 31 86
E-Mail: ivo_tank@landkreismol.de,
oder an die Untere Jagdbehörde.
Weidmannsheil
Lutz Hackert