© Ralf Borges BfvK  2024                                                                                                                                                                          aktualisiert am 01. März 2024
Jagdverband  Märkisch-Oderland
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Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen, hier ein aktuelles Update (per 21.12.20) zur ASP-Entwicklung in unserem Landkreis MOL: - 103 bestätigte Fälle (alle im Kerngebiet!) Ich glaube, hieraus wird ersichtlich, dass es sich um eine tatsächlich gefährliche Tierseuche handelt! Die Sterberate liegt bei ca. 90% des infizierten Bestandes! - Die Ergebnisse der umfangreichen Proben bei Fall-/Unfallwild sowie bei angeordneter Bestandsreduzierung außerhalb des Kerngebietes zeigen, dass bisher eine örtliche Ausbreitung der Seuche erfolgreich verhindert werden konnte. - Der Mitte November begonnene feste Zaunbau westlich des Kerngebietes (ca. 40 km Länge) ist abgeschlossen! Die parallele Errichtung entlang der Oder wird planmäßig fortgesetzt. - In Polen wurde nördlich unseres Kerngebietes (unweit von Zielin) ein neuer ASP-Fall bestätigt. Zur Verhinderung der Ausbreitung auf unsere Region wird zunächst ein mobiler Elektrozaun auf dem Oderdamm errichtet und der Bau des festen Zaunes in diesem Bereich forciert. Gleichzeitig wurden im betroffenen Gebiet erste Fallwildsuchen (bisher ohne „Funde“) durchgeführt. Weiteres Vorgehen/ weitere Maßnahmen: Beginn der Bestandsreduzierung auf Grundlage individuelle Einzelgenehmigung und Fallenjagd zur Erlegung von Schwarzwild in der Gefährdeten Zone im Rahmen der ASP- Seuchenbekämpfung für den Bereich innerhalb des festen Zaunes bis zur Kernzone. Die betroffenen Jagdausübungsberechtigten (Obleute) werden durch die Behörde direkt und individuell informiert. Für diesen gefährdeten Bereich gilt weiterhin: - keine Verbringung des SW außerhalb der gefährdeten Zone; - strikte Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen; - keine Verwertung des SW -> Abgabe (mit Wildursprungsschein, Schweißprobe, Begleitschein und Prämienanforderung) an den bekanntgegebenen zentralen Sammelstellen (Alt Tucheband!) - für das erlegte, entsorgte und beprobte SW wird eine Aufwandsentschädigung (30€ bzw. 50€) gezahlt. Für die Pufferzone gelten die bisherigen Regelungen weiter. Auf Grund der Feiertage wird es jedoch zu Verzögerungen bei der virologischen Untersuchung der Proben kommen. Auf Grund der erfolgreichen Verhinderung der örtlichen Ausbreitung der Seuche wird derzeit auf die Entnahme, Abgabe und Untersuchung von Schweißproben bei erlegten nichtauffälligen SW außerhalb der Restriktionszonen verzichtet. Die Beprobung von Fall- und Unfallwild (Tupferprobe) hat jedoch weiter uneingeschränk zu erfolgen! Für die Jagd außerhalb der Risikozone (auch unter Corona-Bedingungen) ergeben sich derzeit keine weiteren Änderungen zu den bisher geltenden Vorschriften und Verhaltensregel. Liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen, im Namen des Vorstandes und persönlich danken wir Euch für Euer aktives Engagement bei der Jagd, dem Naturschutz und der Seuchenbekämpfung und wünschen zunächst frohe Festtage, alles Gute, Gesundheit und ein großes Weidmannsheil! Lutz Hackert Max-Georg Frhr. v. Korff