Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen, hier die aktuellen Informationen
zur ASP im Landkreis:
Es gibt derzeit keinen neuen bestätigten ASP-verseuchten Tierfund,
Erlass der „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“
der mobile Zaun (40km länge) zur Begrenzung der Kernzone auf unserem Territorium steht seit
dem 01.10.20,
die Kontrolle auf Beschädigung und Funktionsfähigkeit des Zaunes ist organisiert und erfolgt,
im täglich tagenden ASP-Krisenstab wurden nun u.a. folgende weiteren Maßnahmen besprochen
und beschlossen:- Planung der Errichtung eines festen Zaunes,- das Konzept zur
seuchenentwicklungsabhängigen Fallwildsuche, Bejagung und Ernte/landwirtschaftlichen Nutzung
in den Risikozonen,
Für uns Jäger ergibt sich zusammengefasst folgendes:
die Bestimmungen der „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ sind vollumfänglich
umzusetzen!
die konkreten, entwicklungsabhängigen und koordinierten weiteren Maßnahmen werden weiterhin
mit den betroffenen Jagdausübungsberechtigten persönlich besprochen und angewiesen. Dieser
hat dann die Umsetzung in seinem Jagdgebiet zu organisieren und der UJB sowie dem JV bei
Problemen in der Vorbereitung und Durchführung, sowie über die Ergebnisse Bericht zu erstatten,
Für alle Jägerinnen und Jäger:
o
Bereitschaft zur Unterstützung bei Anforderung durch die betroffenen hilfesuchenden
Jagdausübungsberechtigten im Risikogebiet,
o
Strikte Beachtung der Hygienemaßnahmen für sich, beim Hund und an Fahrzeugen und
„Geräten“,
o
Fallwildmeldung mit GPS-Daten des Fundortes über das „Bürgertelefon 03346 / 850
6969“ oder die APP „Tierfundkataster“ des DJV, oder alternativ 03346 / 850 6340,
Beprobung im eigenen Jagdrevier,
o
Gefundenes oder gemeldetes Fallwild im Revier vergraben, oder mit geeigneter Plane
abdecken (Plane kann nach vorheriger Absprache beim Katastrophenschutz in Seelow
oder Strausberg in begrenzter Anzahl abgeholt werden),
o
Für alle erlegten Stücke Schwarzwild ist neben der Trichinenprobe auch die Abgabe
einer Schweißprobe (siehe Verlinkung zu den Formularen links) verpflichtend. Die
Verteilung der „Röhrchen“ wird organisiert. Hierüber und die „Abgabeorte der
Schweißprobe (Verwaltung oder bestimmte Tierärzte) werden wir am Montag separat
informieren!
o
Bei Jagden, wo unterschiedliche Wildarten gleichzeitig erlegt werden, muss eine strikte
körperliche Trennung bei der Bergung (auch Nachsuche), Versorgung, Aufbewahrung
und Verwertung zwischen Schwarzwild und der anderen Wildarten erfolgen. Dies gilt
auch für die Aufbrüche, Hunde, Teams und Fahrzeuge!
o
Weiterhin die verstärkte Bejagung von SW,
Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung!
Weidmannsheil
Max-Georg v. Korff
Lutz Hackert
ASP Info 04.10.2020