Aktuelles
Informationen der Unteren Jagdbehörde (jagdbehoerde@landkreismol.de)
Jagdscheinverlängerung ab 2022
▪Antrag bis Ende Januar einreichen, spätestens 30.03.22
▪Prüfung Bundeszentralregister und Revierpolizei
▪Rückmeldung nach erfolgreicher Anfrage (ca. 6 Wochen) zur Verlängerung des Jagdscheines
Eintragung Pacht/BG in den Jagdschein
▪Pachtverträge und entgeltliche Begehungsscheine sind anzeigepflichtig
▪Eintragung muss innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss erfolgen
Onlinesystem Jagdstrecke/-statistik
▪Ab neuem Jagdjahr 2022/23 Nutzung Brandenburg weit durch die OJB angeordnet
▪Bereits jetzt nutzbar und Vorraussetzung für Prämienzahlungen laufendes Jagdjahr
▪Anmeldung per Email an jagdbehoerde@landkreismol.de
Dominik Kolm 03346/8506340 dominik_kolm@landkreismol.de
Am 14.08 haben wir unsere Mitgliederversammlung 2021 lt. Tagesordnung durchgeführt. Neben
Informationen zur ASP, Aktuelles der Unteren Jagdbehörde, dem Rechenschaftsbericht sowie dem
Haushaltplan gab es auch einen Fachvortrag zum Thema Nachtsichttechnik der Firma LahouxOptics.
Die im Vorfeld bekannt gegebenen Satzungsänderungen wurden einstimmig mit einer Stimmenthaltung
von den anwesenden Mitgliedern beschlossen. Desweiteren gab es auch einstimmige Beschlüsse zur
Beitragsordnung und Disziplinarordnung.
Verdiente Mitglieder wurden durch den Vorsitzenden des Jagdverbandes ausgezeichnet:
Verdienstnadel des DJV in Bronze
Weidgenosse Gerhard Bachmann
Verdienstabzeichen des LJVB in Gold
Weidgenosse Peter Rüffler
Verdienstabzeichen des LJVB in
Weidgenossin Elisabeth Sacher
Bronze
Weidgenossin Kathrin Hanne
Weidgenosse Marcel Fabian
Hegeabzeichen des LJVB
Weidgenosse Dr. Frank Küchler
Treuenadel für 40 Jahre Mitgliedschaft
Weidgenosse Bernd Estler
Weidgenosse Peter Neumann
Treuenadel für 25 Jahre Mitgliedschaft
Weidgenossin Silke Born
Weitere Informationen siehe weiter
unten.
Sehr geehrte Obmänner,
Informationen zur Jagdstatistik und Abschussplanung erhalten die betroffenen Obmänner per Post im Laufe der nächsten Woche
(nach Ostern).
Änderungen zum neuen Jagdjahr
Zunächst möchte ich auf den § 4 Abs. 11 BbgJagdDV hinweisen. Hiernach ist ab dem 01.04.2021 nur noch die Jagd mit
bleifreier/bleireduzierter Munition auf Schalenwild zulässig. Hierzu folgt noch eine der Obersten Jagdbehörde.
Diese erhalten Sie dann ebenfalls zur Kenntnis.
Weiterhin setzt die Oberste Jagdbehörde die Digitalisierung im Bereich des Jagdwesens fort. Hierzu finden Sie ein
Informationsschreiben der Obersten Jagdbehörde im Anhang. Ich bitte insbesondere zu beachten, dass im Schreiben bereits die
Pflicht der Nutzung der digitalen Jagdstatistik ab dem 01.04.2022 angekündigt wird.
Sollten Sie ebenfalls Interesse an der digitalen Jagdstatistik haben, können Sie einen Zugang per E-Mail beantragen. Hierzu ist die
Benennung eines Onlineverantwortlichen mit E-Mailadresse notwendig und der Jagdbezirk ist zu benennen. Der Zugang kann
dann von allen Jagdausübungsberechtigen gemeinsam genutzt werden. Durch die Nutzung der digitalen Jagdstatistik entfällt die
Abgabe der Statistik in Papierform. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dominik Kolm & Stephanie Hagel
Sachbearbeiter Untere Jagdbehörde
Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat Fachbereich I Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Telefon: 03346 850- 6340/42
Telefax: 03346 850- 6309
E-Mail: jagdbehoerde@landkreismol.de
Internet: www.maerkisch-oderland.de
Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen, 23.03.2021
1. Gem. der aktuell gültigen BbgJagdDV § 4 Ziffer 11 gelten ab dem Jagdjahr 2021/2022 Einschränkungen bei der Verwendung von
Büchsenmunition.Es ist somit ab dem Beginn dieses Jagdjahres die Verwendung von ausschließlich bleireduzierte Büchsenmunition zulässig!
2. In diesem Jahr beginnt nun nach erfolgreichem Probelauf die digitale Jagdstatistikmeldung. Diese ist zugleich Bedingung für die Bearbeitung
und Berechnung der beantragten „Prämien“.
3. Eine weitere Neuerung mit Beginn des Jagdjahres 2021/2022 gibt es bei den Wildmarken. Die neuen Wildmarken sind neben der Nummer
und dem Kürzel für das Land Brandenburg mit einem Strichcode versehen, welcher die Wildmarkennummer maschinenlesbar darstellt. Auf
der Rückseite sind Wildmarkennummer und Strichcode noch einmal auf einem abnehmbaren Etikett aufgebracht. Das Etikett kann bei der
Markierung der Trichinenprobe oder bei anderen behördlich angeordneten Probenahmen Verwendung finden. Auch bei der
Wildbretvermarktung eröffnet der Strichcode neue Möglichkeiten in der Datenerhebung und Datenweitergabe. Die alten Wildmarken behalten
ihre Gültigkeit und sollen aufgebraucht werden.
Die Revier-Obleute wurden hierzu ausführlicher durch die UJB bereits informiert.
Quelle: MLUK Brandenburg
Streckenangaben im Landkreis
Märkisch-Oderland 2016-2020
Gemäß der Beschlussfassungen zur Anpassung der Beitragsordnung (LJVB) können nun auf persönlichen Antrag
langjährige Mitglieder beitragsfrei Mitglied im LJVB bleiben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 25 Jahre Mitglied des Landesjagverbandes sind,
- das 75. Lebensjahr vollendet haben und
- keinen Jagdschein mehr lösen. Den Antrag findet Ihr bei (LJVB)
Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen, 23.12.21
auf Grund neuer Informationen, möchte ich Euch weitere Dokumente und Hinweise übersenden.
Wir bitten um Beachtung!
1. Die Erhebung der Gebühr zur Untersuchung auf Trichinen wurde bis Ende 2022 wieder ausgesetzt.
2. Corona: Gesellschaftsjagden (mit mehr als 10 Personen) sind mit Einhaltung der 3G-, und Hygieneregelungen weiter möglich!
(Anlage - Merkblatt Gesellschaftsjagd MLUK)
3. Laboruntersuchung (Schweiß- und Tupferproben): Bitte die Formulare vollständig ausfüllen!
(Anlagen - Brief des Amtstierarztes,
- Untersuchungsantrag,
- Wildgebiete)
4. Hinweis aus aktuellem Anlass für Jagdhundehalter.
(Anlage - Hundechip) Dr. W. Drewes
Weidmannsheil und frohe Festtage!
Lutz Hackert