Aktuelles
Weidmannsheil,
auf Grund der anhaltenden positiven gemeinsamen ASP-Seuchenbekämpfung in unserem Landkreis gibt es
nun weitere Aufhebungen von angeordneten Schutzmaßnahmen. Diese gelten ab sofort.
Insofern wurde die bisherige Sperrzone I auf den Schutz- und Hochsicherheitskorridor verkleinert.
Hier gelten weiterhin die bisher für die Sperrzone I festgelegten Regelungen und Maßnahmen!
Für die nun restriktionsfreien Gebiete in unserem Landkreis gilt nun:
•
weitere verstärkte Bejagung von Schwarzwild;
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verstärkte Fallwildsuche von verendetem Schwarzwild;
(sofortige Anzeige und Tupferprobe ans Veterinäramt, auch für Unfallwild)
•
Tore in bestehende Seuchenschutzzäune sind weiterhin geschlossen zu halten.
•
Der Rückbau der Zäune und Tore erfolgt sukzessive nach einer gesonderten Risikobewertung.
Schäden an diesen sind dem Veterinäramt zu melden.
•
in der nun aufgelösten Sperrzone I ist die virologische Untersuchung von erlegtem Schwarzwild (EPTA-
Blutprobe)
weiter erforderlich. Es muss jedoch für die Vermarktung nicht auf das Ergebnis
gewartet werden.
•
die Blutentnahme bei erlegtem Schwarzwild außerhalb der ehemaligen Sperrzone I und bestehenden
Restriktionszonen entfällt.
•
Die Kadaversammelstellen außerhalb der Restriktionszonen sind geschlossen.
H
inweis auf die Entsorgung von Aufbrüchen!
Außerhalb der Restriktionszonen gelten nun die allgemeinen Festlegungen:
•
Aufbrechen im Revier -> Aufbruch verbleibt im Revier;
•
Aufbrechen außerhalb Revier -> Aufbruch muss entsorgt werden (SecaninTonne) und darf nicht wieder
ins Revier
verbracht werden!
Zur Vermeidung von Kadaverfunden im Revier als „ASP-Verdachts-/ Fallwildfälle“ sollte ein geeigneter und
ausschließlicher „Luderplatz“ genutzt werden!
Wir wünschen frohe Festtage!
Weidmannsheil
Die Allgemeinverfügung und Karte sind
hier
nachzulesen. (Amtsblatt 35 2024)
Das Landeskrisenzentrum ASP ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Landkreis Märkisch-Oderland
E-Mail: krisenzentrummol@landkreismol.de
Telefon: 03346/ 850-6966 (Montag bis Freitag 8 – 16 Uhr)
Für dieses Jagdjahr 2024/25 gibt es wieder die Bachenprämie (ab AK1).
Diese beträgt € 100 und gilt in den gesamten von ASP betroffenen Landkreisen (FFO,
LOS, BAR, MOL, …!)
Beantragt wird diese dann zum Ende des Jagdjahres.
Hier die diesbezügliche Pressemitteilung.
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~15-08-2024-mluk-
erhoeht-bachenpraemie
LON
Informationen zur ASP
ASP in MOL
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