Information für Jagdausübungsberechtigte
Weidmannsheil,
bezüglich der Entnahme/Tötung von offensichtlich schwerkranken Vögeln folgende
Informationen zur Beachtung:
Bei dem Jagdrecht unterliegenden Arten (§ 5 BbgJagdG und § 2 BJagdG) hat eine
Erlegung gemäß § 22a Abs. 1 BJagdG zu erfolgen.
Bei nicht dem Jagdrecht unterliegenden Vögeln ist ein vorheriger Anruf bei der
Unteren Naturschutzbehörde (03346/8507320 oder 03346/850-0) zwingend
notwendig, um eine Ausnahme mündlich erteilt zu bekommen. Sollte diese nicht
erreichbar sein, kann eine Tötung erfolgen und die Tötung ist danach bei der
Naturschutzbehörde per E-Mail an Naturschutz@landkreismol.de anzuzeigen( Art
des Tieres, Koordinaten und Datum). Hierbei ist es vorteilhaft auch ein Bild
anzuhängen.
In beiden Fällen sollen vor Ort die Koordinaten erfasst werden und unverzüglich per
E-Mail an veterinaeramt@landkreismol.de gemeldet werden.
Die getöteten Tiere sollen in einer Plastiktüte auslaufsicher verpackt werden und
entweder sicher am Wohnort des Jägers (ohne Geflügelhaltung) oder zentral an
einem sicheren Platz für die Abholung gelagert werden. Eine Abgabe im
Veterinäramt ist ebenfalls möglich.
Dem Veterinäramt, ist per E- Mail bzw. telefonisch die Entnahme/Tötung der Vögel
zu melden. Die Entsorgung übernimmt das Veterinäramt.
Auf Grund der Gefahr ist auf hohe Hygienestandards zu achten.
Weidmannsheil
Lutz Hackert