© Ralf Borges BfvK  2025                                                                                                                                                                          aktualisiert am 29. November 2025
Jagdverband  Märkisch-Oderland
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Vogelgrippe
Information für Jagdausübungsberechtigte
Weidmannsheil, bezüglich der Entnahme/Tötung von offensichtlich schwerkranken Vögeln folgende Informationen zur Beachtung: Bei dem Jagdrecht unterliegenden Arten (§ 5 BbgJagdG und § 2 BJagdG) hat eine Erlegung gemäß § 22a Abs. 1 BJagdG zu erfolgen. Bei nicht dem Jagdrecht unterliegenden Vögeln ist ein vorheriger Anruf bei der Unteren Naturschutzbehörde (03346/8507320 oder 03346/850-0) zwingend notwendig, um eine Ausnahme mündlich erteilt zu bekommen. Sollte diese nicht erreichbar sein, kann eine Tötung erfolgen und die Tötung ist danach bei der Naturschutzbehörde per E-Mail an Naturschutz@landkreismol.de anzuzeigen( Art des Tieres, Koordinaten und Datum). Hierbei ist es vorteilhaft auch ein Bild anzuhängen. In beiden Fällen sollen vor Ort die Koordinaten erfasst werden und unverzüglich per E-Mail an veterinaeramt@landkreismol.de gemeldet werden. Die getöteten Tiere sollen in einer Plastiktüte auslaufsicher verpackt werden und entweder sicher am Wohnort des Jägers (ohne Geflügelhaltung) oder zentral an einem sicheren Platz für die Abholung gelagert werden. Eine Abgabe im Veterinäramt ist ebenfalls möglich. Dem Veterinäramt, ist per E- Mail bzw. telefonisch die Entnahme/Tötung der Vögel zu melden. Die Entsorgung übernimmt das Veterinäramt. Auf Grund der Gefahr ist auf hohe Hygienestandards zu achten. Weidmannsheil Lutz Hackert