Weidmannsheil liebe Weidgenossinnen und Weidgenossen,
hier die aktuellen Informationen zur ASP im Landkreis:
•
Es gibt derzeit einen neuen bestätigten ASP-verseuchten Tierfund, also derzeit insgesamt zwei.
•
Beide Funde liegen in der bisherigen Kernzone,
•
Erlass der aktualisierten „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ vom 10.10.2020
•
Auf Grund der EU- und Landesrechtlichen Vorgaben wurde eine Pufferzone (Erweiterung der
bisherigen Risikozone) festgelegt,
•
Verpflichtung der virologischen Untersuchung (Schweißprobe) für jedes erlegtes Schwarzwild,
•
An der 1. Fallwildsuche im Kerngebiet nehmen ca. 300 Personen aktiv teil, davon 35 Jäger,
•
Bereitstellung von Kühlcontainer in der Pufferzone, sowie zentrale Entsorgungstonne
(nähereInformationen hierzu erfolgen)
Für uns Jäger ergibt sich zusammengefasst folgendes:
•
die Bestimmungen der „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ sind vollumfänglich umzusetzen!
•
die konkreten, entwicklungsabhängigen und koordinierten weiteren Maßnahmen werden weiterhin
mit den betroffenen Jagdausübungsberechtigten persönlich besprochen und angewiesen.
•
Dieser hat dann die Umsetzung in seinem Jagdgebiet zu organisieren und der UJB sowie dem JV
bei Problemen in der Vorbereitung und Durchführung, sowie über die Ergebnisse Bericht zu
erstatten,
•
verstärkte Fallwildsuche im eigenen Revier,
•
aktive Unterstützung der Landwirte bei der Fallwildsuche,
Für Jäger in der Pufferzone:
•
Verstärkte Fallwildsuche im eigenen Revier
•
Unterstützung bei ggf. eingesetzten Kadaversuchtrupps
•
Die Ansitz-/ Einzel- und Fallenjagd ist zu verstärken,
•
Bewegungsjagden sind verboten, Ausnahmen können genehmigt oder angewiesen werden,
•
Die Verwertung von erlegten genusstauglichen Wildschweinen ist nur nach negativen Befunden
(Trichinen und ASP) möglich,
•
Für erlegtes Schwarzwild welches nicht verwertet wird, werden zentrale Abgabe- /
Entsorgungsstellen eingerichtet (dazu informieren wir separat!)
•
Für alle Jägerinnen und Jäger:
•
Verstärkte Jagd auf Schwarzwild,
•
Für alle erlegten Stücke Schwarzwild ist neben der Trichinenprobe auch die Abgabe einer
Schweißprobe verpflichtend. Die „Röhrchen“ können in den Ämter: Altlandsberg, Falkenberg,
Fredersdorf-Vogelsdorf, Hoppegarten, Letschin, Buckow, Müncheberg, Neuenhagen,
Neuhardenberg, Petershagen-Eggersdorf, Rüdersdorf, Wriezen, Strausberg, sowie in der
Kreisverwaltung Seelow, Strausberg, Bad Freienwalde abgeholt werden.
•
Die Abgabe der Schweißproben mit Begleitschein erfolgt in den Standorten der Kreisverwaltung
Seelow, Strausberg, Bad Freienwalde, sowie den mit der Trichinenuntersuchung beauftragten
Tierärzten,
•
Die Verwertung von erlegten genusstauglichen Wildschweinen ist nach negativen Trichinenbefund
(auch ohne ASP-Testergebnis) weiterhin möglich,
•
Bereitschaft zur Unterstützung bei Anforderung durch die betroffenen hilfesuchenden
Jagdausübungsberechtigten im Risikogebiet (Puffer-, gefährdete und Kernzone),
•
Strikte Beachtung der Hygienemaßnahmen für sich, beim Hund und an Fahrzeugen und „Geräten“,
•
Fallwildmeldung mit GPS-Daten des Fundortes über das „Bürgertelefon 03346 / 850 6969“ oder
die APP „Tierfundkataster“ des DJV, oder alternativ 03346 / 850 6340, Beprobung (Tupfer- oder
Knochenprobe) im eigenen Jagdrevier,
•
Gefundenes oder gemeldetes Fallwild im Revier vergraben, oder mit geeigneter Plane abdecken
(Plane kann nach vorheriger Absprache beim Katastrophenschutz (Tel. 03346 / 850 8080) in Seelow
oder Strausberg in begrenzter Anzahl abgeholt werden),
•
Bei Jagden, wo unterschiedliche Wildarten gleichzeitig erlegt werden, muss eine strikte körperliche
Trennung bei der Bergung (auch Nachsuche), Versorgung, Aufbewahrung und Verwertung zwischen
Schwarzwild und der anderen Wildarten erfolgen. Dies gilt auch für die Aufbrüche, Hunde, Teams
und Fahrzeuge!
Wir werden weiterhin aktuell über die Entwicklung der ASP im Landkreis insbesondere nach der heutigen 1. Fallwildsuche im
Kerngebiet auf unserer Webseite www.jv-mol.de informieren.
Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung!
Weidmannsheil
Max-Georg v. Korff Lutz Hackert
ASP Info 10.10.2020